Erdbestattungen in Mainz

Die Erdbestattung bietet eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Mainz:

Die beiden wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten für eine Erdbestattung in Mainz:


Bestattungskosten für eine Erdbestattung in Mainz

Bestattungskosten: Bestattungshaus und Friedhofsgebühren

Bestattungsartikel 

Euro

Heller Erlesarg (F117): doppeltes Deckblatt und Innenausstattung 

995,-
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen   50,-
Weißes Talar (Sterbehemd)   25,-
   
Fachliche Dienstleistungen    
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung Verstorbener am Sterbeort   119,-
Eine Überführung mit dem Bestattungswagen (innerhalb Mainz und Rhein- sowie Südhessen)  211,-
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung)   75,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge, z.B.: 

  • Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt
  • Abmeldung der Kranken- und Pflegevewrsicherung, Rententräger
  • Meldung an das Nachlassgericht und Einwohnermeldeamt
  • Ggf. Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 
190,-

Formalitäten zum Bestattungsantrag bei der Friedhofsverwaltung und

Organisation zur Vorbereitung zur Durchführung der Erdbestattung auf dem Friedhof

  245,-
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.)  1.910,-
   
Friedhofsgebühren der Stadt Mainz  
Erdreihengrab: für einen Sarg mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren

1.110,-

Erdbestattungsgebühr: Sargträger, Öffnen und Schließen der Grabstätte 1.021,-
Optional: Nutzung der Trauerhalle zur Trauerfeier auf dem Friedhof 258,-
Summe Friedhofsgebühren 2.389,-
   
Gesamtsumme Bestattungshaus und Friedhofsgebühren (inkl. MwSt.) 4.299,-

Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K., Rheinstraße 41, 55116 Mainz dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.

Bestattungskosten in Mainz für eine Erdbestattung: Bestattungshaus und Friedhofsgebühren, zum ausdrucken.

Erle Sarg Mainz

In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Erlesarg (F117) inkl. doppelten Deckblatt und Sarginnenausstattung sowie einem Grabkreuz dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung in Mainz zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.

Grabkreuz Mainz

Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung!
Die Beratung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen:

Pietät in Mainz

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.


Die Erdbestattung in Mainz

Die Erdbestattung (auch Körperbestattung genannt) ist eine bundesweit traditionelle Bestattungsform der Bestattungsdurchführung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bestattet. Die Grabstätte wird direkt nach der Bestattung mit einem Grabkreuz namentlich gekennzeichnet, einige Zeit später erfolgt die Errichtung eines Grabmals. Auf einigen Friedhöfen werden auch anonyme Erdbestattungen durchgeführt. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgt die Erdbestattung auf kommunalen und kirchlichen Friedhöfen.


Bestattungskosten der Stadt Mainz

Nach derzeit gültiger Friedhofsgebührenordnung

Bestattungskosten: Die Gebührenauflistung ist beispielhaft und zeigt zwei Bestattungsformen, mit den nach der derzeit gültigen Friedhofsgebührensordnung. Die dort dargestellten Gebühren werden direkt von der Stadt Frankfurt am Main erhoben.

Bestattungskosten (Beispiele) Quelle: Friedhofsverwaltung der Stadt Mainz
Erdreihengrabstätte Euro   Erdwahlgrabstätte Euro
Bestattungsgebühr  1.021,-    Bestattungsgebühr 1.617,-
Reihengrabstätte (20 Jahre) 1.110,-    Einstellige-Erdwahlgrab (30 Jahre) 2.433,-
Trauerhalle (Kategorie A) 258,-    Trauerhalle (Kategorie A) 258,-
Gesamtkosten * 2.289,-    Gesamtkosten * 4.308,-
* ohne Nutzung des Totenhauses (Kühlungskosten) - Stand: 01.01.2025
  • Ruhefristen: Für Verstorbene, die in einem Sarg bestattet werden, betragen im Allgemeinen mindestens 20 Jahre.
  • Bei zwei- und mehrstelligen Grabstätten erhöht sich die Gebühr um das Zwei- oder Mehrfache.
  • Das Erdreihengrab: Die Nutzungsdauer von 20 Jahren ist nicht zu verlängern!
  • Das Erdwahlgrab: Die Nutzungsdauer von 30 Jahren kann verlängert werden!

Friedhofssatzungen der Stadt Mainz

Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 01.03.2025.

Bestattungsfinanzierung in Mainz

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung aller anfallenden Bestattungskosten!

Zusammensetzung von Bestattungskosten in Mainz

Bestattungskosten in Mainz setzen sich grundsätzlich aus diesen 3 Kostenblöcken zusammen: 

Eigenleistungen: z.B.: Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Erledigung der Bestattungsform­alitäten, usw.

Fremdleistungen: z.B.: Einäscherungsgebühren des Krematoriums, zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium, usw.

Gebühren: z.B.: Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Urnenbeisetzungsgebühren oder Erdbestattungsgebühren, Trauer­hallennutzung,  usw.

Fehlt einer der genannten Kostenblöcke ist die Kostenaufstellung für Mainz unvollständig! Es gibt immer wieder Angebote im Internet, die insbesondere zwingend notwendige Fremdleistungen und Friedhofsgebühren nicht nennen. Bleiben Sie daher bitte aufmerksam und prüfen vorliegende  Bestattungskostenaufstellungen im eigenen Interesse sorgfältig! Ferner empfehlen wir sich ausschließlich an Bestattungshäuser zu wenden, die einen Ausbildungs- und Qualifikationsnachweis vorzeigen können!


Bestatter Steffen Großmann in Mainz

Rheinstraße 41 - 55116 Mainz - Telefon: 06131 - 333 56 56

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Friedhofssatzungen der Stadt Mainz

Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 01.03.2025.

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.