Friedhofsverzeichnis für die Stadt Mainz

Die Friedhöfe in Mainz bieten eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten:

Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof, einem Bestattungswald oder auf hoher See und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen und Bestatter behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur in Mainz!


Die Mainzer Friedhöfe in alphabetischer Reihenfolge:




Reihengrabstätten

Auszug aus der Friedhofssatzung § 14:

Zitat:  (1) Reihengrabstätten sind Einzelgräber für Erd- bzw. Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden gemäß § 10 zugeteilt werden. (2) In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Für das Sondergrabfeld „Sternengarten“ gelten Sonderregelungen.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofverwaltung Mainz

Wahlgrabstätten

Auszug aus der Friedhofssatzung § 15:

Zitat:  (1) Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellig und für Erd- bzw. Urnenbestattungen vorgesehen. Ihre Lage wird im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt. An Wahlgrabstätten wird auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von mindestens 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern kann in der Regel in Zeitschritten von fünf Jahren erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum der Verlängerung von fünf Jahren unterschritten werden.  Zitat Ende. Quelle: Friedhofsverwaltung Mainz


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Pietät in Mainz

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.


Friedhofssatzungen der Stadt Mainz

Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 01.03.2025.

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
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